Förderung & Finanzierung

KfW-55-Förderung 2025

Effizienzhaus 55 Neubau jetzt wieder förderfähig

Ab dem 16. Dezember 2025 kann die KfW-55-Förderung für Neubauten wieder beantragt werden. Das Programm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Investoren und öffentliche Einrichtungen. Insgesamt stehen 800 Millionen Euro zur Verfügung, aber die Mittel sind begrenzt. Wer davon profitieren will, sollte frühzeitig handeln.

Das Wichtigste auf einen Blick

Förderbereich Programm-Nr. Für wen? Was wird gefördert? Wie viel Förderung? Besonderheiten
Wohngebäude KfW 297 / 298 Investoren,
Bauträger,
Wohnungs­unternehmen,
private Käufer
Neubau/Erstkauf
EH-55
mit erneuerbarer Heizung
Kredit bis
100.000 €
pro Wohneinheit
EH-55 ab 16.12.2025;
QNG erhöht bei EH40 die Förderhöhe
Nichtwohn­gebäude KfW 299 Unternehmen,
freie Träger,
öffentliche Einrichtungen
Neubau/Erstkauf
EG-55
ohne Öl-/Gasheizung
Kredit mit Laufzeit bis 30 Jahre,
zinsvergünstigt
EG-55 ab 16.12.2025
Kommunen KfW 498 / 499 Städte,
Gemeinden,
kommunale Unternehmen,
Zweckverbände
Klimafreundlicher Neubau
(EH-55 / EG-55)
Zuschuss bis 10 %,
je nach Gebäude­größe und Standard
Auch für Projekte im
Niedrigpreissegment möglich

Hintergrund und Zielsetzung der KfW-55-Förderung

Ab dem 16. Dezember 2025 wird die KfW-55-Förderung für Neubauten im Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-55-Standard zeitlich befristet wieder aufgenommen. Hintergrund ist der stockende Wohnungsneubau: Viele Projekte wurden genehmigt, aber u. a. wegen gestiegener Baukosten und Zinsen nie gestartet.

Mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau – Förderstufe EH/EG 55“ will die Bundesregierung genau hier ansetzen und Anreize schaffen, diese Vorhaben jetzt umzusetzen.

Dazu stellt der Bund ein Volumen von 800 Millionen Euro bereit. Die Mittel gelten als gedeckelt und bei Ausschöpfung wird das Programm vorzeitig geschlossen.

Was ist die KfW-55-Förderung?

Die KfW-55-Förderung ist kein eigenes Förderprogramm, sondern eine neue, zeitlich befristete Förderstufe (EH/EG 55) innerhalb der bereits bestehenden Programme „Klimafreundlicher Neubau“:

  • Wohngebäude: KfW 297/298
  • Nichtwohngebäude: KfW 299
  • Kommunen: KfW 498/499

Die spezifischen Förderbedingungen und weiteren Details stellen wir im Folgenden vor.

Wohngebäude (KfW-Programme 297/298)

Die Programme 297 und 298 fördern Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude. Sie richten sich an Bauträger, Wohnungsunternehmen, Investoren und private Bauherren.

Was wird gefördert?

  • Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen
  • Gebäude mit gültiger Baugenehmigung bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Versorgung ausschließlich über erneuerbare Energien
  • Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expert:innen

Förderhöhe und Konditionen

  • Bis zu 100.000 € Kredit pro Wohneinheit
  • Laufzeiten bis 35 Jahre
  • Zinsbindung bis 10 Jahre
  • Vergünstigte Konditionen durch Bundesmittel

Förderstufen

  • Aktuell: Effizienzhaus 40 (mit/ohne QNG)
  • Ab 16.12.2025: zusätzliche, befristete Förderstufe Effizienzhaus 55
    (Konditionen werden durch die KfW zum Starttermin finalisiert)

QNG-Bonus (optional)

  • Für EH-40: höhere förderfähige Kreditsummen bei QNG-Plus / QNG-Premium
  • Für EH-55: finale Konditionen werden zum Programmstart veröffentlicht

Nicht förderfähig

  • Umschuldungen
  • Nachfinanzierungen
  • Reine Grundstückskäufe

Weitere Informationen zum Programm, einschließlich der aktuellen Konditionen, finden Sie bei der KfW direkt unter „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“

Nichtwohngebäude (KfW-Programm 299)

Das Programm 299 fördert den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude.
Es richtet sich an Unternehmen, freie Träger, Projektentwickler und öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

  • Neubau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Nichtwohngebäudes
  • Energiestandard nach Effizienzgebäude 40 bzw. ab 16. Dezember 2025 zusätzlich Effizienzgebäude 55
  • Nutzung erneuerbarer Wärmeversorgung (Pflicht)
  • Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expert:innen
  • Optional: Nachhaltigkeitszertifizierung (z. B. QNG)

Förderhöhe und Konditionen

  • Zinsvergünstigter Kredit mit

    • Laufzeiten bis zu 30 Jahren
    • Zinsbindung bis zu 10 Jahren
  • Förderhöhe richtet sich nach Gebäudekategorie, energetischem Standard und förderfähigen Kosten
  • Finale Konditionen veröffentlicht die KfW zum Programmstart

Nicht förderfähig

  • Umschuldungen
  • Nachfinanzierungen
  • Reine Grundstückskäufe

Weitere Informationen zum Programm, einschließlich der aktuellen Konditionen, finden Sie bei der KfW direkt unter „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“

Kommunen (Zuschuss-Programme 498/499)

Die Zuschussprogramme 498 und 499 richten sich ausschließlich an Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Unternehmen sowie Zweckverbände, die energieeffiziente Wohn- oder Nichtwohngebäude errichten oder erwerben möchten. 

Was wird gefördert?

  • Neubau oder Erstkauf kommunaler Wohngebäude, Wohneinheiten oder Nichtwohngebäude
  • Energiestandard nach Effizienzhaus 40 / Effizienzgebäude 40 bzw. ab 16. Dezember 2025 zusätzlich Effizienzhaus 55 / Effizienzgebäude 55
  • Neubauprojekte im Niedrigpreissegment, sofern die festgelegten Kosten- und Größenkriterien erfüllt werden
  • Optional: Nachhaltigkeitszertifizierung (z. B. QNG)
  • Projekte mit erneuerbarer Wärmeversorgung (Pflicht)

Förderhöhe

  • Zuschuss bis 10 % der förderfähigen Kosten
  • Begrenzung je Wohneinheit / je m² (je nach Gebäudetyp)
  • Optionaler QNG-Zertifizierung

Nicht förderfähig

  • Umschuldungen
  • Nachfinanzierungen
  • Grundstückskäufe ohne Bauprojekt

Weitere Informationen zum Programm, einschließlich der aktuellen Konditionen, finden Sie bei der KfW direkt unter „Klimafreundlicher Neubau – Kommunen“.

So funktioniert die KfW-55-Förderung 

Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über den Ablauf der Förderung – getrennt nach den zwei Kreditprogrammen (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) sowie den kommunalen Zuschussprogrammen.

Wohngebäude & Nichtwohngebäude

1. Energieeffizienz-Expert:innen und – falls QNG gewünscht – Nachhaltigkeitsberater:innen beauftragen

Für die Förderung ist fachliche Begleitung verpflichtend.

Erforderlich sind:

  • eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz
  • zusätzlich eine Nachhaltigkeitsberaterin oder ein -berater (nur bei QNG-Projekten)

Ihre Energieeffizienz-Expertin bzw. Ihr Energieeffizienz-Experte erstellt:

  • die Lebenszyklusanalyse (LCA)
  • die Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. bei Nichtwohngebäuden die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)

Ohne diese Bestätigung ist kein Förderantrag möglich.

2. Finanzierungspartner finden und Förderkredit beantragen

Der Förderantrag erfolgt immer über Ihren Finanzierungspartner (Bank).

Wichtig:

  • Der Antrag muss vor Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen gestellt werden.
  • Die BzA bzw. gBzA ist dem Finanzierungspartner vorzulegen.
  • Planungs- und Beratungsleistungen dürfen bereits vor Antragstellung begonnen werden.

Erst mit Zusage der KfW können Fördermittel verbindlich eingeplant werden.

3. Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und starten

Nach Prüfung durch die KfW gilt:

  • Mit vorliegender Zusage dürfen Sie mit dem Bau beginnen,
  • Lieferungs- oder Leistungsverträge abschließen oder
  • das Gebäude kaufen.

4. Bestätigung nach Durchführung einreichen

Nach Abschluss des Vorhabens erstellt Ihre Energieeffizienz-Expertin bzw. Ihr Energieeffizienz-Experte die

  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) bzw.
  • die gewerbliche Bestätigung nach Durchführung (gBnD).

Diese reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner ein. Erst danach sind die Förderbedingungen vollständig erfüllt.

Kommunen (Zuschüsse 498/499)

1. Energieeffizienz-Expert:innen und ggf. Nachhaltigkeitsberatung beauftragen

Für kommunale Zuschüsse gilt ebenfalls die fachliche Pflichtbegleitung.
Benötigt werden:

  • eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz
  • ggf. eine Nachhaltigkeitsberatung (bei QNG)

Der Energieeffizienz-Experte erstellt die

  • (gewerbliche) Bestätigung zum Antrag ((g)BzA)
  • bei Niedrigpreis-Projekten ist zusätzlich das KNN-Berechnungstool verpflichtend.

2. Zuschuss direkt bei der KfW beantragen

Der Antrag wird nicht über die Hausbank, sondern direkt an die KfW gesendet:
KfW-Niederlassung Berlin, 10865 Berlin

Beizulegen sind:

  • rechtsverbindlich unterschriebener Antrag
  • (g)BzA
  • ggf. Nachweis der kommunalen Vertretungsberechtigung

Fördermittel können erst eingeplant werden, wenn die KfW die Zusage erteilt hat.

3. Zusage erhalten und Vorhaben starten

Nach positiver Prüfung durch die KfW dürfen Sie beginnen:

  • Start der Bauarbeiten
  • Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen
  • Kauf eines Gebäudes

4. Bestätigung nach Durchführung einreichen und Zuschuss erhalten

Nach Abschluss des Projekts stellt der Energieeffizienz-Experte die

  • (gewerbliche) Bestätigung nach Durchführung ((g)BnD) aus.

Diese reichen Sie bei der KfW ein – erst dann wird der Zuschuss ausgezahlt.

Wir sind Ihre Energieeffizienz-Experten

Für alle Programme gilt: Der erste Schritt ist die Beauftragung qualifizierter Energieeffizienz-Expert:innen, denn die KfW-55-Förderung stellt hohe Anforderungen an Energieeffizienz, Nachweise, Planung und Dokumentation. 

Wir decken diese Anforderungen vollständig ab: von der Energieberatung und Effizienzhausplanung über die Erstellung der technischen Nachweise bis hin zur QNG-Zertifizierung, ESG-Beratung und baubegleitenden Qualitätssicherung.

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FAQ

Was ist die KfW-55-Förderung?

Die KfW-55-Förderung ist eine befristete Finanzierung für Neubauten im Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-55-Standard. Ab dem 16. Dezember 2025 können zinsvergünstigte Kredite (für Wohn- und Nichtwohngebäude) und Zuschüsse (für Kommunen) beantragt werden.

Ab wann kann ich die KfW-55-Förderung beantragen?

Die Förderung kann ab 16. Dezember 2025 beantragt werden. Vorher sind keine Anträge für EH-55/EG-55 möglich.

Wie hoch ist die Förderung für Effizienzhaus 55 Neubauten?
  • Wohngebäude (297/298): bis zu 100.000 € Kredit pro Wohneinheit
  • Nichtwohngebäude (299): zinsvergünstigte Kredite, genaue Höhe abhängig von Kosten, Kategorie und Standard
  • Kommunen (498/499): bis zu 10 % Zuschuss der förderfähigen Kosten

Die finalen Konditionen veröffentlicht die KfW zum Programmstart.

Welche Voraussetzungen muss ein Effizienzhaus 55 erfüllen?

Ein EH-55-Gebäude benötigt nur 55 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes und muss vollständig durch erneuerbare Wärmeerzeugung versorgt werden. Fossile Heizsysteme sind ausgeschlossen. Zusätzlich darf der Bau bei Antragstellung noch nicht begonnen haben.

Wird das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) für die KfW 55 Förderung benötigt?

Für EH-55 ist QNG nicht verpflichtend.
Für EH-40 führt QNG zu höheren förderfähigen Kreditbeträgen.
Die KfW veröffentlicht zum Start, ob QNG bei EH-55 einen Bonus ermöglicht.

Können auch Bestandsgebäude mit KfW 55 gefördert werden?

Nein. Die KfW 55 Förderung gilt ausschließlich für den Neubau bzw. Erstkauf neuer Wohn- und Nichtwohngebäude.

Wer kann die KfW-55-Förderung beantragen?

  • Wohngebäude: Bauträger, Wohnungsunternehmen, Projektentwickler, Investoren, Vermieter, private Bauherren
  • Nichtwohngebäude: Unternehmen, freie Träger, öffentliche Einrichtungen
  • Kommunen: Städte, Gemeinden, kommunale Unternehmen, Zweckverbände
Welche Unterlagen brauche ich für den KfW 55 Antrag?

Verpflichtend sind:

  • die Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. (g)BzA eines Energieeffizienz-Experten
  • Baubeschreibung und technische Nachweise
  • gültige Baugenehmigung bzw. Bauanzeige

    Ohne Energieeffizienz-Expert:in ist kein Antrag möglich.
Darf ich vor der Zusage der KfW mit dem Bau beginnen?

Nein. Der Baubeginn ist erst nach der Förderzusage erlaubt. Ein früherer Start führt zum Ausschluss der Förderung.

Was passiert, wenn das 800-Mio.-Budget aufgebraucht ist?

Die KfW schließt das Programm, sobald die Mittel ausgeschöpft sind. Eine Förderung ist dann nicht mehr möglich. Daher lohnt sich eine sehr frühzeitige Antragstellung.

16.12.2025
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