Effizienzhaus 55 Neubau jetzt wieder förderfähig

Ab dem 16. Dezember 2025 kann die KfW-55-Förderung für Neubauten wieder beantragt werden. Das Programm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Investoren und öffentliche Einrichtungen. Insgesamt stehen 800 Millionen Euro zur Verfügung, aber die Mittel sind begrenzt. Wer davon profitieren will, sollte frühzeitig handeln.
Ab dem 16. Dezember 2025 wird die KfW-55-Förderung für Neubauten im Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-55-Standard zeitlich befristet wieder aufgenommen. Hintergrund ist der stockende Wohnungsneubau: Viele Projekte wurden genehmigt, aber u. a. wegen gestiegener Baukosten und Zinsen nie gestartet.
Mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau – Förderstufe EH/EG 55“ will die Bundesregierung genau hier ansetzen und Anreize schaffen, diese Vorhaben jetzt umzusetzen.
Dazu stellt der Bund ein Volumen von 800 Millionen Euro bereit. Die Mittel gelten als gedeckelt und bei Ausschöpfung wird das Programm vorzeitig geschlossen.
Die KfW-55-Förderung ist kein eigenes Förderprogramm, sondern eine neue, zeitlich befristete Förderstufe (EH/EG 55) innerhalb der bereits bestehenden Programme „Klimafreundlicher Neubau“:
Die spezifischen Förderbedingungen und weiteren Details stellen wir im Folgenden vor.
Die Programme 297 und 298 fördern Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude. Sie richten sich an Bauträger, Wohnungsunternehmen, Investoren und private Bauherren.
Weitere Informationen zum Programm, einschließlich der aktuellen Konditionen, finden Sie bei der KfW direkt unter „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“.
Das Programm 299 fördert den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude.
Es richtet sich an Unternehmen, freie Träger, Projektentwickler und öffentliche Einrichtungen.
Weitere Informationen zum Programm, einschließlich der aktuellen Konditionen, finden Sie bei der KfW direkt unter „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“.
Die Zuschussprogramme 498 und 499 richten sich ausschließlich an Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Unternehmen sowie Zweckverbände, die energieeffiziente Wohn- oder Nichtwohngebäude errichten oder erwerben möchten.
Weitere Informationen zum Programm, einschließlich der aktuellen Konditionen, finden Sie bei der KfW direkt unter „Klimafreundlicher Neubau – Kommunen“.
Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über den Ablauf der Förderung – getrennt nach den zwei Kreditprogrammen (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) sowie den kommunalen Zuschussprogrammen.
Für die Förderung ist fachliche Begleitung verpflichtend.
Erforderlich sind:
Ihre Energieeffizienz-Expertin bzw. Ihr Energieeffizienz-Experte erstellt:
Ohne diese Bestätigung ist kein Förderantrag möglich.
Der Förderantrag erfolgt immer über Ihren Finanzierungspartner (Bank).
Wichtig:
Erst mit Zusage der KfW können Fördermittel verbindlich eingeplant werden.
Nach Prüfung durch die KfW gilt:
Nach Abschluss des Vorhabens erstellt Ihre Energieeffizienz-Expertin bzw. Ihr Energieeffizienz-Experte die
Diese reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner ein. Erst danach sind die Förderbedingungen vollständig erfüllt.
Für kommunale Zuschüsse gilt ebenfalls die fachliche Pflichtbegleitung.
Benötigt werden:
Der Energieeffizienz-Experte erstellt die
Der Antrag wird nicht über die Hausbank, sondern direkt an die KfW gesendet:
KfW-Niederlassung Berlin, 10865 Berlin
Beizulegen sind:
Fördermittel können erst eingeplant werden, wenn die KfW die Zusage erteilt hat.
Nach positiver Prüfung durch die KfW dürfen Sie beginnen:
Nach Abschluss des Projekts stellt der Energieeffizienz-Experte die
Diese reichen Sie bei der KfW ein – erst dann wird der Zuschuss ausgezahlt.
Für alle Programme gilt: Der erste Schritt ist die Beauftragung qualifizierter Energieeffizienz-Expert:innen, denn die KfW-55-Förderung stellt hohe Anforderungen an Energieeffizienz, Nachweise, Planung und Dokumentation.
Wir decken diese Anforderungen vollständig ab: von der Energieberatung und Effizienzhausplanung über die Erstellung der technischen Nachweise bis hin zur QNG-Zertifizierung, ESG-Beratung und baubegleitenden Qualitätssicherung.
Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie jetzt eine kostenfreie Erstberatung.

Yalcin Yildirim