Ab dem 16. Dezember 2025 kann die KfW-55-Förderung für Neubauten wieder beantragt werden. Das Programm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Investoren und öffentliche Einrichtungen. Insgesamt stehen 800 Millionen Euro zur Verfügung, aber die Mittel sind begrenzt. Wer davon profitieren will, sollte frühzeitig handeln.
Das Wichtigste auf einen Blick
| Förderbereich |
Programm-Nr. |
Für wen? |
Was wird gefördert? |
Wie viel Förderung? |
Besonderheiten |
| Wohngebäude |
KfW 297 / 298 |
Investoren,
Bauträger,
Wohnungsunternehmen,
private Käufer
|
Neubau/Erstkauf
EH-55
mit erneuerbarer Heizung
|
Kredit bis
100.000 €
pro Wohneinheit
|
EH-55 ab 16.12.2025;
QNG erhöht bei EH40 die Förderhöhe
|
| Nichtwohngebäude |
KfW 299 |
Unternehmen,
freie Träger,
öffentliche Einrichtungen
|
Neubau/Erstkauf
EG-55
ohne Öl-/Gasheizung
|
Kredit mit Laufzeit bis 30 Jahre,
zinsvergünstigt
|
EG-55 ab 16.12.2025
|
| Kommunen |
KfW 498 / 499 |
Städte,
Gemeinden,
kommunale Unternehmen,
Zweckverbände
|
Klimafreundlicher Neubau
(EH-55 / EG-55)
|
Zuschuss bis 10 %,
je nach Gebäudegröße und Standard
|
Auch für Projekte im
Niedrigpreissegment möglich
|
Hintergrund und Zielsetzung der KfW-55-Förderung
Ab dem 16. Dezember 2025 wird die KfW-55-Förderung für Neubauten im Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-55-Standard zeitlich befristet wieder aufgenommen. Hintergrund ist der stockende Wohnungsneubau: Viele Projekte wurden genehmigt, aber u. a. wegen gestiegener Baukosten und Zinsen nie gestartet.
Mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau – Förderstufe EH/EG 55“ will die Bundesregierung genau hier ansetzen und Anreize schaffen, diese Vorhaben jetzt umzusetzen.
Dazu stellt der Bund ein Volumen von 800 Millionen Euro bereit. Die Mittel gelten als gedeckelt und bei Ausschöpfung wird das Programm vorzeitig geschlossen.
Was ist die KfW-55-Förderung?
Die KfW-55-Förderung ist kein eigenes Förderprogramm, sondern eine neue, zeitlich befristete Förderstufe (EH/EG 55) innerhalb der bereits bestehenden Programme „Klimafreundlicher Neubau“:
- Wohngebäude: KfW 297/298
- Nichtwohngebäude: KfW 299
- Kommunen: KfW 498/499
Die spezifischen Förderbedingungen und weiteren Details stellen wir im Folgenden vor.
Wohngebäude (KfW-Programme 297/298)
Die Programme 297 und 298 fördern Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude. Sie richten sich an Bauträger, Wohnungsunternehmen, Investoren und private Bauherren.
Was wird gefördert?
- Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen
- Gebäude mit gültiger Baugenehmigung bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Versorgung ausschließlich über erneuerbare Energien
- Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expert:innen
Förderhöhe und Konditionen
- Bis zu 100.000 € Kredit pro Wohneinheit
- Laufzeiten bis 35 Jahre
- Zinsbindung bis 10 Jahre
- Vergünstigte Konditionen durch Bundesmittel
Förderstufen
- Aktuell: Effizienzhaus 40 (mit/ohne QNG)
- Ab 16.12.2025: zusätzliche, befristete Förderstufe Effizienzhaus 55
(Konditionen werden durch die KfW zum Starttermin finalisiert)
QNG-Bonus (optional)
- Für EH-40: höhere förderfähige Kreditsummen bei QNG-Plus / QNG-Premium
- Für EH-55: finale Konditionen werden zum Programmstart veröffentlicht
Nicht förderfähig
- Umschuldungen
- Nachfinanzierungen
- Reine Grundstückskäufe
Weitere Informationen zum Programm, einschließlich der aktuellen Konditionen, finden Sie bei der KfW direkt unter „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“.
Nichtwohngebäude (KfW-Programm 299)
Das Programm 299 fördert den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude.
Es richtet sich an Unternehmen, freie Träger, Projektentwickler und öffentliche Einrichtungen.
Was wird gefördert?
- Neubau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Nichtwohngebäudes
- Energiestandard nach Effizienzgebäude 40 bzw. ab 16. Dezember 2025 zusätzlich Effizienzgebäude 55
- Nutzung erneuerbarer Wärmeversorgung (Pflicht)
- Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expert:innen
- Optional: Nachhaltigkeitszertifizierung (z. B. QNG)
Förderhöhe und Konditionen
- Zinsvergünstigter Kredit mit
- Laufzeiten bis zu 30 Jahren
- Zinsbindung bis zu 10 Jahren
- Förderhöhe richtet sich nach Gebäudekategorie, energetischem Standard und förderfähigen Kosten
- Finale Konditionen veröffentlicht die KfW zum Programmstart
Nicht förderfähig
- Umschuldungen
- Nachfinanzierungen
- Reine Grundstückskäufe
Weitere Informationen zum Programm, einschließlich der aktuellen Konditionen, finden Sie bei der KfW direkt unter „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“.
Kommunen (Zuschuss-Programme 498/499)
Die Zuschussprogramme 498 und 499 richten sich ausschließlich an Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Unternehmen sowie Zweckverbände, die energieeffiziente Wohn- oder Nichtwohngebäude errichten oder erwerben möchten.
Was wird gefördert?
- Neubau oder Erstkauf kommunaler Wohngebäude, Wohneinheiten oder Nichtwohngebäude
- Energiestandard nach Effizienzhaus 40 / Effizienzgebäude 40 bzw. ab 16. Dezember 2025 zusätzlich Effizienzhaus 55 / Effizienzgebäude 55
- Neubauprojekte im Niedrigpreissegment, sofern die festgelegten Kosten- und Größenkriterien erfüllt werden
- Optional: Nachhaltigkeitszertifizierung (z. B. QNG)
- Projekte mit erneuerbarer Wärmeversorgung (Pflicht)
Förderhöhe
- Zuschuss bis 10 % der förderfähigen Kosten
- Begrenzung je Wohneinheit / je m² (je nach Gebäudetyp)
- Optionaler QNG-Zertifizierung
Nicht förderfähig
- Umschuldungen
- Nachfinanzierungen
- Grundstückskäufe ohne Bauprojekt
Weitere Informationen zum Programm, einschließlich der aktuellen Konditionen, finden Sie bei der KfW direkt unter „Klimafreundlicher Neubau – Kommunen“.
So funktioniert die KfW-55-Förderung
Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über den Ablauf der Förderung – getrennt nach den zwei Kreditprogrammen (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) sowie den kommunalen Zuschussprogrammen.
Wohngebäude & Nichtwohngebäude
1. Energieeffizienz-Expert:innen und – falls QNG gewünscht – Nachhaltigkeitsberater:innen beauftragen
Für die Förderung ist fachliche Begleitung verpflichtend.
Erforderlich sind:
- eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz
- zusätzlich eine Nachhaltigkeitsberaterin oder ein -berater (nur bei QNG-Projekten)
Ihre Energieeffizienz-Expertin bzw. Ihr Energieeffizienz-Experte erstellt:
- die Lebenszyklusanalyse (LCA)
- die Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. bei Nichtwohngebäuden die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
Ohne diese Bestätigung ist kein Förderantrag möglich.
2. Finanzierungspartner finden und Förderkredit beantragen
Der Förderantrag erfolgt immer über Ihren Finanzierungspartner (Bank).
Wichtig:
- Der Antrag muss vor Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen gestellt werden.
- Die BzA bzw. gBzA ist dem Finanzierungspartner vorzulegen.
- Planungs- und Beratungsleistungen dürfen bereits vor Antragstellung begonnen werden.
Erst mit Zusage der KfW können Fördermittel verbindlich eingeplant werden.
3. Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und starten
Nach Prüfung durch die KfW gilt:
- Mit vorliegender Zusage dürfen Sie mit dem Bau beginnen,
- Lieferungs- oder Leistungsverträge abschließen oder
- das Gebäude kaufen.
4. Bestätigung nach Durchführung einreichen
Nach Abschluss des Vorhabens erstellt Ihre Energieeffizienz-Expertin bzw. Ihr Energieeffizienz-Experte die
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) bzw.
- die gewerbliche Bestätigung nach Durchführung (gBnD).
Diese reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner ein. Erst danach sind die Förderbedingungen vollständig erfüllt.
Kommunen (Zuschüsse 498/499)
1. Energieeffizienz-Expert:innen und ggf. Nachhaltigkeitsberatung beauftragen
Für kommunale Zuschüsse gilt ebenfalls die fachliche Pflichtbegleitung.
Benötigt werden:
- eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz
- ggf. eine Nachhaltigkeitsberatung (bei QNG)
Der Energieeffizienz-Experte erstellt die
- (gewerbliche) Bestätigung zum Antrag ((g)BzA)
- bei Niedrigpreis-Projekten ist zusätzlich das KNN-Berechnungstool verpflichtend.
2. Zuschuss direkt bei der KfW beantragen
Der Antrag wird nicht über die Hausbank, sondern direkt an die KfW gesendet:
KfW-Niederlassung Berlin, 10865 Berlin
Beizulegen sind:
- rechtsverbindlich unterschriebener Antrag
- (g)BzA
- ggf. Nachweis der kommunalen Vertretungsberechtigung
Fördermittel können erst eingeplant werden, wenn die KfW die Zusage erteilt hat.
3. Zusage erhalten und Vorhaben starten
Nach positiver Prüfung durch die KfW dürfen Sie beginnen:
- Start der Bauarbeiten
- Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen
- Kauf eines Gebäudes
4. Bestätigung nach Durchführung einreichen und Zuschuss erhalten
Nach Abschluss des Projekts stellt der Energieeffizienz-Experte die
- (gewerbliche) Bestätigung nach Durchführung ((g)BnD) aus.
Diese reichen Sie bei der KfW ein – erst dann wird der Zuschuss ausgezahlt.
Wir sind Ihre Energieeffizienz-Experten
Für alle Programme gilt: Der erste Schritt ist die Beauftragung qualifizierter Energieeffizienz-Expert:innen, denn die KfW-55-Förderung stellt hohe Anforderungen an Energieeffizienz, Nachweise, Planung und Dokumentation.
Wir decken diese Anforderungen vollständig ab: von der Energieberatung und Effizienzhausplanung über die Erstellung der technischen Nachweise bis hin zur QNG-Zertifizierung, ESG-Beratung und baubegleitenden Qualitätssicherung.
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