Bedeutung & Erklärung
BAFA-Modul 2 ist ein staatlich gefördertes Beratungsprogramm für Nichtwohngebäude, das auf Basis der DIN V 18599 eine detaillierte energetische Analyse und ein strukturiertes Sanierungskonzept erstellt.
Die Energieberatung für Nichtwohngebäude nach BAFA-Modul 2 ist ein Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es richtet sich an Eigentümer, Unternehmen, Kommunen und Bestandshalter, die Büro-, Verwaltungs-, Produktions- oder sonstige Gewerbeimmobilien energetisch analysieren und strategisch weiterentwickeln möchten.
Im Zentrum steht eine umfassende Bewertung des energetischen Zustands eines Gebäudes. Anders als bei einem oberflächlichen Effizienz-Check erfolgt die Analyse systematisch nach DIN V 18599. Berücksichtigt werden unter anderem Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und Warmwasserbereitung.
Das Ergebnis ist ein strukturierter Beratungsbericht mit konkreten Maßnahmenvorschlägen, Wirtschaftlichkeitsbewertung und Priorisierung.
Für die Gebäudewirtschaft erfüllt Modul 2 mehrere strategische Funktionen:
Investitionen in Sanierung, Umbau oder Umnutzung werden technisch und wirtschaftlich bewertet. Das reduziert Fehlentscheidungen.
Die Ergebnisse dienen häufig als Grundlage für Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), etwa für Einzelmaßnahmen oder umfassende Sanierungen.
Nichtwohngebäude stehen zunehmend unter Druck hinsichtlich Energieverbrauch und CO₂-Bilanz. Modul 2 schafft Transparenz und dokumentierbare Grundlagen für interne und externe Berichterstattung.
Modul 1 ist häufig verpflichtend für große Unternehmen gemäß EU-Richtlinie. Es liefert einen eher überblicksartigen Audit-Bericht mit Fokus auf kurzfristige Effizienzpotenziale.
Modul 2 hingegen ist freiwillig, strategisch tiefergehend und gebäudespezifisch ausgerichtet.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) Der iSFP gilt ausschließlich für Wohngebäude. Modul 2 ist das Pendant für Nichtwohngebäude, jedoch methodisch und normativ eigenständig.
Der Prozess ist klar definiert:
Optional kann die Begleitung bei der Umsetzung und bei weiterführenden Förderanträgen erfolgen.
Typische Fehler:
Die Förderung wird nur gewährt, wenn der Antrag vor Beginn der Beratung gestellt wird. Das wird häufig übersehen.