BAFA Förderung für Einzelmaßnahmen – kurz & kompakt
- Die BAFA Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt Unternehmen, Kommunen und institutionelle Eigentümer bei der Modernisierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
- Bezuschusst werden effiziente Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung), der Heizungsoptimierung sowie die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen mit 15 % bis zu 70 % Zuschuss, je nach Maßnahme und Bonus.
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (z. B. Wärmepumpen, Biomasseheizungen) werden im Rahmen der BEG ausschließlich über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert.
- Voraussetzung ist ein mindestens 5 Jahre altes Gebäude und eine Antragstellung vor Beginn der Maßnahme.
Was ist die BEG EM?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist ein Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden.
Gefördert werden einzelne Effizienzmaßnahmen, die den Energieverbrauch senken, Betriebskosten reduzieren und einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Die BEG EM bündelt frühere Programme zur Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich und ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese gliedert sich in drei Teilprogramme:
- Wohngebäude (BEG WG)
- Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Für Unternehmen, institutionelle Eigentümer und Kommunen bietet die BEG EM die Möglichkeit, gezielt einzelne Maßnahmen umzusetzen – ohne umfassende Komplettsanierung. So lassen sich Investitionen wirtschaftlich absichern und gesetzliche Klimaschutzanforderungen, etwa aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), planbar und frühzeitig erfüllen.
Ziele und Nutzen der BEG-Einzelmaßnahmen Förderung
Die BEG EM verbindet Klimaschutz mit Wirtschaftlichkeit. Sie hilft dabei, gesetzliche Anforderungen sicher zu erfüllen, Energiekosten dauerhaft zu senken und Investitionen planbar umzusetzen.
Klimaschutz und Energieeffizienz
Die BEG EM fördert Maßnahmen, die das energetische Niveau von Gebäuden nachhaltig verbessern und Treibhausgasemissionen reduzieren. Damit unterstützt sie die nationalen Klimaziele und erfüllt zentrale Vorgaben wie das Klimaschutzgesetz sowie das 65-%-Erneuerbare-Energien-Ziel für Heizungen ab 2028.
Kostenersparnis und Wertsteigerung
Geförderte Effizienzmaßnahmen, etwa Wärmedämmung oder moderne Anlagentechnik, senken den Energieverbrauch langfristig. Unternehmen und Eigentümer profitieren von deutlich geringeren Betriebskosten und einer nachhaltigen Wertsteigerung ihrer Immobilien.
Planungssicherheit durch Förderung
Zuschüsse von bis zu 70 % der Investitionskosten verkürzen die Amortisationszeiten erheblich. Für Budgetverantwortliche in der Wohnungswirtschaft, in Unternehmen und Kommunen schafft die Förderung eine verlässliche Grundlage für energetische Modernisierungsentscheidungen.
Erfüllung gesetzlicher Pflichten und ESG-Anforderungen
Die BEG-Förderung unterstützt bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen, etwa im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung, und erleichtert die Einhaltung von ESG-Kriterien im Gebäudebestand.
Technologieoffenheit und Innovationsförderung
Das Programm ist technologieoffen angelegt. Gefördert werden unterschiedliche Lösungen – von erneuerbaren Wärmeerzeugern über Gebäudeautomation bis hin zu digitalen Smart-Building-Anwendungen. So können Immobilienbetreiber die jeweils wirtschaftlich und technisch sinnvollste Effizienzlösung umsetzen.
Förderfähige Einzelmaßnahmen: Was wird konkret gefördert?
Die BAFA Förderung für Einzelmaßnahmen unterstützt gezielte energetische Verbesserungen an Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude). Förderfähig sind Maßnahmen, die definierte technische Mindestanforderungen erfüllen und die Energieeffizienz des Gebäudes messbar verbessern. Gefördert werden:
Maßnahmen an der Gebäudehülle
- Wärmedämmung von Außenwänden, Dächern und Kellerdecken
- Austausch oder erstmaliger Einbau energieeffizienter Fenster und Außentüren
- Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz, z. B. Verschattungssysteme
→ Reduziert Wärmeverluste und bildet die Grundlage jeder energetischen Sanierung.
Anlagentechnik (außer Heizung)
- Raumlufttechnische Anlagen mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (Gebäudeautomation)
→ Besonders relevant für Nichtwohngebäude wie Büros, Gewerbe- und Verwaltungsimmobilien.
Erneuerbare Wärmeerzeugung (Heizungswechsel)
- Wärmepumpen
- Biomasseheizungen (z. B. Pellet, Hackschnitzel)
- Solarthermie und Brennstoffzellen
→ Wichtig: Die Förderung dieser Anlagen erfolgt im Rahmen der BEG über die KfW, nicht über das BAFA. Sie gehören dennoch zum Gesamtförderrahmen der BEG.
Gebäudenetze (Wärmenetze)
- Errichtung, Umbau oder Erweiterung von Gebäudenetzen
- Anschluss an bestehende Gebäude- oder Wärmenetze
→ Besonders interessant für Quartiere, kommunale Liegenschaften und größere Immobilienbestände.
Heizungsoptimierung
- Hydraulischer Abgleich
- Austausch ineffizienter Heizungspumpen
- Optimierung der Regelungs- und Steuerungstechnik
- Maßnahmen zur Emissionsminderung bei Biomasseheizungen (z. B. Partikelfilter)
→ Schnelle, vergleichsweise kostengünstige Effizienzgewinne im Bestand.
Fachplanung und Baubegleitung
- Energieberatung
- Technische Planung
- Baubegleitung durch zertifizierte Energie-Effizienz-Experten (EEE)
→ 50 % Zuschuss auf diese Leistungen, teilweise verpflichtend für die Förderung.
Wichtig: Alle Maßnahmen müssen die in der BEG-Richtlinie festgelegten technischen Mindestanforderungen erfüllen (z. B. U-Werte, Effizienzkennzahlen). Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben des BAFA.
Aktuelle Fördersätze und Bonusregelungen übersichtlich erklärt
Die BEG-EM-Förderung arbeitet mit klar definierten Zuschusssätzen und Bonuslogiken. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 21.12.2023, veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz AT 29.12.2023 B1).
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt als Zuschuss (%-Anteil der förderfähigen Kosten), der nicht zurückgezahlt werden muss.
- Die Zuschusshöhe richtet sich nach Art der Maßnahme.
- Eine Förderung von bis zu 70 % der Kosten ist möglich, wenn alle Bonusbedingungen erfüllt werden.
Fördersätze im Überblick
Gebäudehülle & Anlagentechnik (außer Heizung)
- 15 % Grundförderung
- +5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist
- Maximal: 20 % Zuschuss
- Zusätzlich möglich: 50 % Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung
Erneuerbare Wärmeerzeugung (Heizungstausch ≥ 65 % EE)
- Förderung erfolgt über die KfW
- 30 % Grundförderung für förderfähige Heizungsarten
(z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle)
Mögliche Boni
- +5 % Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen
- +20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch funktionierender fossiler Heizungen (nur für selbstnutzende Eigentümer, bis Ende 2028)
- +30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen
- 2.500 € Emissionsminderungs-Zuschlag bei besonders emissionsarmen Biomasseheizungen
Wichtig: Die Boni sind kumulativ, die Gesamtförderung ist jedoch auf 70 % begrenzt.
Für Unternehmen, Vermieter und Kommunen ist in der Praxis meist die 30 % Grundförderung relevant, ggf. ergänzt um den Effizienz-Bonus.
Heizungsoptimierung
- 15 % Grundförderung
- +5 % iSFP-Bonus möglich
- 50 % Zuschuss für Maßnahmen zur Emissionsminderung bei Biomasseheizungen
(z. B. Feinstaubfilter)
Fachplanung und Baubegleitung
- 50 % Zuschuss auf Leistungen von zertifizierten Energie-Effizienz-Experten
- Gilt für alle BEG-EM-Maßnahmen
- Auch bei KfW-geförderten Heizungsprojekten als Umfeldmaßnahme möglich
Förderhöchstbeträge
- In der Regel 30.000 € pro Wohneinheit und Maßnahme
- Bis zu 60.000 €, z. B. bei iSFP-Bonus oder bestimmten Konstellationen
- Heizungsförderung: gestaffelte Obergrenzen je Wohneinheit
- Nichtwohngebäude: Höchstbeträge nach Nutzfläche gestaffelt
Mindestinvestition
- Mindestens 300 € förderfähige Kosten pro Einzelmaßnahme
- Vorsteuerabzugsberechtigte erhalten die Förderung auf Nettokosten (ohne MwSt.)
Wichtig: Änderungen der Fördersätze und Förderbedingungen sind jederzeit möglich. Maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben des BAFA. Eine verbindliche Übersicht der jeweils gültigen Fördersätze und Regelungen finden Sie daher beim BAFA direkt.
Wer ist antragsberechtigt?
Die BAFA Förderung für Einzelmaßnahmen richtet sich an alle Investoren, die energetische Effizienzmaßnahmen an Bestandsgebäuden umsetzen. Antragsberechtigt sind laut Förderrichtlinie Eigentümer sowie beauftragte Dritte von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der Wohnungswirtschaft
Z. B. Wohnungsbaugesellschaften, Immobilienverwaltungen und Bestandshalter. - Gewerbliche Unternehmen und private Eigentümer
Etwa Eigentümer von Büro- und Betriebsgebäuden, Hotels, Kliniken, Gewerbeimmobilien sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). - Institutionelle und kommunale Träger
Kommunen, städtische Betriebe, gemeinnützige Organisationen, kirchliche Einrichtungen, Träger von Schulen, Verwaltungsgebäuden oder Wohnheimen. - Contractoren und Energiedienstleister
Sofern sie Effizienzmaßnahmen im Auftrag der Eigentümer umsetzen.
Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen sowie politische Parteien.
Beim Heizungstausch gilt zusätzlich: Privatpersonen können nur dann Anträge stellen, wenn sie Eigentümer des Gebäudes sind. Mieter oder Pächter benötigen eine ausdrückliche Bevollmächtigung des Eigentümers und dessen Zustimmung zur Förderung.
Wohngebäude und Nichtwohngebäude – wichtige Unterschiede
- Wohngebäude: überwiegende Wohnnutzung, inklusive Wohn- und Pflegeheime
- Nichtwohngebäude: z. B. Büro-, Gewerbe- und Betriebsgebäude sowie kommunale Liegenschaften
Beide Gebäudetypen sind grundsätzlich förderfähig. Unterschiede bestehen vor allem bei den Förderhöchstbeträgen:
- Wohngebäude haben pauschale Obergrenzen pro Wohneinheit.
- Nichtwohngebäude haben eine Staffelung nach Nutzfläche.
Gemischt genutzte Gebäude werden anteilig betrachtet: Maßnahmen im Wohnbereich gelten als Wohngebäude, Maßnahmen im gewerblichen Teil als Nichtwohngebäude.
Wichtig für Vermieter und Bestandshalter: Auch Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten sind förderfähig. Einzelne Boni, etwa der iSFP-Bonus, können bei sehr großen Bestandsgebäuden jedoch eingeschränkt oder nicht anwendbar sein.
Diese Voraussetzungen für die Förderung müssen Sie beachten
Damit eine BAFA Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) gewährt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestens 5 Jahre alte Bestandsgebäude
Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen im Gebäudebestand. Außerdem muss das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein. Neubauten werden über separate Programme der BEG bzw. der KfW gefördert. - Messbare energetische Verbesserung
Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes messbar verbessern. Reine Instandhaltungen oder Ersatzmaßnahmen ohne Effizienzgewinn sind nicht förderfähig. Es gelten je Maßnahme definierte technische Mindestanforderungen (z. B. U-Werte, Effizienzkennzahlen), die zwingend einzuhalten sind. - Antrag vor Maßnahmenbeginn
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt sein. Als Beginn gilt in der Regel der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit der Umsetzung begonnen werden. Planungskosten dürfen vorab anfallen. - Fachgerechte Umsetzung
Die Ausführung muss durch ein qualifiziertes Fachunternehmen erfolgen. Eigenleistungen sind grundsätzlich nicht förderfähig, mit Ausnahme von Materialkosten ohne Arbeitsleistung in bestimmten Fällen. - 10-jährige Zweckbindungsfrist
Geförderte Anlagen und Maßnahmen müssen mindestens 10 Jahre zweckentsprechend genutzt werden. Bei vorzeitigem Rückbau oder Zweckentfremdung kann die Förderung zurückgefordert werden. - Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ist Pflicht
Für viele Maßnahmen ist die Einbindung eines zertifizierten Energie-Effizienz-Experten verpflichtend, insbesondere bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Wärmenetzen sowie bei Nutzung des iSFP-Bonus. Der Experte erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB) vor Antragstellung und den Technischen Projektnachweis (TPN) nach Abschluss der Maßnahme. - Keine Doppelförderung möglich
Eine gleichzeitige Förderung derselben Maßnahme durch mehrere öffentliche Programme ist ausgeschlossen. Die Kombination von BAFA-Zuschuss und steuerlicher Förderung oder Landesprogrammen ist nicht möglich. Zulässig ist jedoch die Kombination aus Zuschuss und KfW-Kredit. - Kombination mit KfW-Kredit
Ergänzend zum Zuschuss kann ein KfW-Kredit zur Finanzierung der Restkosten beantragt werden. Je nach Programm können bis zu 100 % der verbleibenden Investitionskosten finanziert werden. Die Beantragung erfolgt separat über die Hausbank.
Hinweis: Bei komplexen Vorhaben, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder umfangreichen Sanierungen, kann alternativ eine Förderung als Effizienzhaus (BEG WG/NWG) sinnvoller sein.
Wir helfen Ihnen gern mit einer professionellen Fördermittelberatung, die passende Strategie zu wählen. Vereinbaren Sie einfach eine kostenfreies Erstgespräch.
Antragstellung: So beantragen Sie die BAFA-Förderung
Die Beantragung der BEG-EM Förderung erfolgt vollständig digital und folgt einem klar definierten Ablauf.
1. Energieberatung & Projektvorbereitung
- Die Einbindung eines zertifizierten Energie-Effizienz-Experten ist bei vielen Maßnahmen verpflichtend und grundsätzlich empfehlenswert.
- Der Experte prüft die geplante Maßnahme, bewertet die Förderfähigkeit und erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB).
- Auf dieser Basis erhalten Sie eine TPB-ID, die Ihr Vorhaben eindeutig kennzeichnet.
- Parallel dazu werden Angebote von Fachunternehmen eingeholt, um die förderfähigen Kosten sauber zu kalkulieren.
2. Online-Antrag
- Der Förderantrag wird anschließend online über das BAFA-Portal gestellt.
- Unternehmen und Kommunen können sich selbst registrieren oder einen Dienstleister bevollmächtigen.
- Im Antrag werden alle relevanten Projektdaten erfasst, darunter Gebäudeart, Maßnahme, Kosten, technische Angaben sowie die TPB-ID.
Achtung: Für Anlagen zur Wärmeerzeugung erfolgt die Antragstellung nicht beim BAFA, sondern über das KfW-Zuschussportal beziehungsweise über die Hausbank.
Nach Einreichung prüft die zuständige Stelle den Antrag.
3. Zuwendungsbescheid & Umsetzung
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
- Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen Aufträge vergeben und Maßnahmen umgesetzt werden.
- Ab Bescheiddatum stehen in der Regel 24 Monate für die Durchführung zur Verfügung.
- Während der Umsetzung kann der Energie-Effizienz-Experte die Maßnahme fachlich begleiten. Diese Baubegleitung wird zu 50 % gefördert.
4. Verwendungsnachweis & Auszahlung
- Nach Abschluss der Maßnahme erstellt der Energie-Effizienz-Experte den Technischen Projektnachweis (TPN).
- Zusammen mit den Rechnungen der Fachunternehmen wird der Verwendungsnachweis im BAFA-Portal eingereicht.
- Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses auf das angegebene Konto.
Wichtige Hinweise
- Der Bearbeitungsstatus kann jederzeit im Onlineportal eingesehen werden.
- Rückfragen der Förderstelle sollten zeitnah beantwortet werden.
- Von Antragstellung bis Auszahlung können mehrere Wochen oder Monate vergehen.
- Maßnahmen dürfen nicht vor Bewilligung gestartet werden.
- Für komplexe Vorhaben empfiehlt sich eine professionelle Fördermittelberatung, um Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.
Praxis-Tipps für gewerbliche Antragsteller
Nichtwohngebäude gezielt fördern
Bei Nichtwohngebäuden kommen häufig investitionsintensive Technologien wie Lüftungs- und Klimaanlagen oder Gebäudeautomation zum Einsatz. Sinnvoll ist es, größere Vorhaben in klar abgrenzbare Einzelmaßnahmen aufzuteilen, da jede Maßnahme separat förderfähig sein muss.
Auch wenn die Förderquote hier meist bei 15 % liegt, können die absoluten Zuschüsse aufgrund großer Flächen erheblich ausfallen. Umnutzungen, etwa von Gewerbe zu Wohnen oder umgekehrt, sind ebenfalls förderfähig, sofern sie zu einer energetischen Verbesserung führen.
Maßnahmen kombinieren und mehrfach beantragen
Mehrere Einzelmaßnahmen können parallel oder nacheinander beantragt werden. So lässt sich beispielsweise ein Heizungstausch mit einer Dämmmaßnahme kombinieren, jeweils mit eigener Förderquote. Wichtig ist, dass jede Maßnahme die Bagatellgrenze von 300 € überschreitet und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Bei umfangreicheren Sanierungen lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), um den zusätzlichen 5-%-Bonus auf mehrere Maßnahmen zu nutzen.
Förderung und Steuern zusammen denken
Fördermittel schließen steuerliche Effekte nicht aus. Die nicht geförderten Investitionskosten können weiterhin abgeschrieben oder steuerlich geltend gemacht werden. Die Zuschüsse mindern jedoch die Bemessungsgrundlage. Eine frühzeitige Abstimmung mit Steuerberatung oder Finanzabteilung hilft, Förderung und Abschreibung optimal zu kombinieren.
Fristen im Blick behalten
Die BEG-Förderung ist derzeit bis Ende 2028 angelegt und wird jährlich budgetiert. Auch wenn Mittel aktuell zur Verfügung stehen, können sich Fördersätze oder Bedingungen ändern. Eine frühe Antragstellung erhöht die Planungssicherheit und reduziert das Risiko kurzfristiger Anpassungen.
Saubere Dokumentation sicherstellen
Alle relevanten Unterlagen sollten vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden: Förderantrag, Unterlagen des Energie-Effizienz-Experten, Rechnungen mit ausgewiesenen förderfähigen Kosten sowie Nachweise zur Umsetzung. Für Unternehmen ist eine klare interne Dokumentation wichtig – insbesondere im Hinblick auf Prüfungen, da es sich um staatliche Zuschüsse handelt.
Wir helfen Ihnen dabei, die BEG EM einfach und unkompliziert zu nutzen
Die BAFA Förderung für Einzelmaßnahmen macht energetische Sanierungen wirtschaftlich planbar – vorausgesetzt, Förderlogik, Antragsprozess und Fristen greifen sauber ineinander. Genau hier entscheidet sich, ob Potenziale voll ausgeschöpft oder verschenkt werden.
Wir begleiten Sie von der Förderstrategie über die strukturierte Antragstellung bis zur Umsetzung mit zertifizierten Energie-Effizienz-Experten und erfahrenen Partnern. So sichern Sie sich die maximal mögliche Förderung, minimieren Aufwand und treffen fundierte Investitionsentscheidungen.
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