Energieberatung & Analyse

KfW 261 Konditionen: Kredit, Tilgungs­zuschuss, Laufzeiten und Anforderungen im Überblick

Alles worauf Sie achten müssen, um die Förderung vollständig auszuschöpfen.

Wenn Sie eine energetische Sanierung planen, stehen Sie schnell vor der Frage, welche Konditionen im KfW-Programm 261 gelten und wie hoch Kredit und Tilgungszuschuss in Ihrem konkreten Fall ausfallen. In diesem Beitrag finden Sie alle relevanten Informationen übersichtlich zusammengefasst und erfahren, worauf Sie achten müssen, um die Förderung vollständig auszuschöpfen.

KfW 261 Konditionen: Das Wichtigste in Kürze

Bereich Konditionen
Förderprogramm KfW 261 – Wohngebäude-Kredit im Rahmen der BEG WG
Zweck der Förderung Energetische Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus
Förderfähige Gebäude Wohngebäude im Bestand (Bauantrag mind. 5 Jahre alt)
Kreditbetrag Bis zu 120.000 € pro Wohneinheit
Erhöhter Kreditrahmen Bis zu 150.000 € pro Wohneinheit bei EE- oder NH-Klasse
Tilgungszuschuss 5–25 % des Kreditbetrags, abhängig von der Effizienzhaus-Stufe
Max. Zuschuss Bis zu 37.500 € pro Wohneinheit
Bonusmöglichkeiten +10 % bei sehr ineffizienten Gebäuden (WPB), +15 % bei serieller Sanierung
Max. Gesamtförderung Insgesamt bis zu 45 % Tilgungszuschuss möglich
Zinssatz Vergünstigter Förderzins, abhängig von Laufzeit und Zinsbindung
Laufzeit Bis zu 30 Jahre
Tilgungsfreie Zeit Bis zu 5 Jahre zu Beginn möglich
Auszahlung Kredit über Hausbank, Zuschuss nach Abschluss der Sanierung
Pflichtanforderung Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten
Antragstellung Vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen

Wer wird gefördert?

Sie können das KfW-Programm 261 nutzen, wenn Sie Eigentümer eines Wohngebäudes sind und dieses energieeffizient sanieren möchten. Antragsberechtigt sind:

  • private Haus- und Wohnungseigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)
  • Unternehmen der Wohnungswirtschaft und Bauträger
  • kommunale Unternehmen und Betriebe
  • freiberuflich Tätige
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, etwa Genossenschaften, Verbände oder Kirchen
  • soziale Organisationen, Vereine und Contracting-Geber

Voraussetzung ist, dass Sie selbst Eigentümer der Immobilie sind oder bei einer WEG von dieser offiziell bevollmächtigt wurden.

Wichtig für Wohnungseigentümergemeinschaften:
Als WEG können Sie den KfW-261-Kredit entweder gemeinsam beantragen, zum Beispiel über die Hausverwaltung, oder einzelne Wohnungseigentümer stellen jeweils einen eigenen Antrag für ihren Kostenanteil. Entscheidend ist, dass die Sanierungsmaßnahmen das Gemeinschaftseigentum betreffen und durch einen wirksamen WEG-Beschluss genehmigt wurden.

Was wird gefördert?

Mit dem KfW-Programm 261 erhalten Sie Förderung, wenn Sie ein Wohngebäude so sanieren, dass es nach Abschluss einen Effizienzhaus-Standard erreicht. Gefördert werden folgende Vorhaben:

  • Komplettsanierung zum Effizienzhaus
    Sie erhalten Förderung, wenn Ihre Sanierungsmaßnahmen zusammen mindestens den Standard Effizienzhaus 85 erreichen. Auch höhere Standards wie Effizienzhaus 70, 55 oder 40 sind möglich und führen zu höheren Zuschüssen.

    Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz reicht die Zielstufe Effizienzhaus Denkmal. Voraussetzung ist, dass das Gebäude bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt ist. Neubauten sind ausgeschlossen.

  • Sanierung von Baudenkmälern
    Auch Baudenkmäler können Sie mit KfW 261 fördern lassen. Entscheidend ist, dass Sie nach der Sanierung den Standard Effizienzhaus Denkmal erreichen. Dafür gelten angepasste technische Anforderungen, die den baulichen Besonderheiten Rechnung tragen.

  • Kauf eines frisch sanierten Wohngebäudes (Ersterwerb)
    Kaufen Sie ein bereits energetisch saniertes Wohngebäude, können Sie die Sanierungskosten fördern lassen. Voraussetzung ist, dass diese Kosten im Kaufvertrag separat ausgewiesen sind. So wird klar abgegrenzt, welche Ausgaben förderfähig sind. Zusätzlich sollten Sie vertraglich festhalten, dass der Verkäufer für die zugesicherte Effizienzhaus-Stufe haftet.

  • Begleitende Leistungen zur Sanierung
    Neben den eigentlichen Bauarbeiten fördert KfW 261 auch notwendige Begleitleistungen. Dazu gehören die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten sowie erforderliche Zusatzplanungen, etwa im Bereich Akustik.

    Streben Sie eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse an, können Sie auch die Kosten für die entsprechende Zertifizierung berücksichtigen.

  • Umnutzung von Nichtwohnflächen zu Wohnraum
    Sie können auch die Umwandlung unbeheizter Flächen wie Dachböden oder Lagerräume zu Wohnraum fördern lassen, sofern das Gebäude älter als fünf Jahre ist. Diese Maßnahmen gelten als Sanierung. Entstehen vollständig neue Wohneinheiten, kann stattdessen ein Neubau-Förderprogramm relevant sein.

Nicht förderfähig im KfW-Programm 261

Sie erhalten keine Förderung, wenn Ihr Vorhaben nicht auf eine Effizienzhaus-Sanierung ausgerichtet ist oder bereits begonnen wurde. Konkret sind folgende Maßnahmen ausgeschlossen:

  • Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen
    Bereits begonnene oder abgeschlossene Sanierungsmaßnahmen können Sie nicht nachträglich fördern lassen.
  • Einzelmaßnahmen ohne Effizienzhaus-Ziel
    Wenn Sie nur einzelne Maßnahmen umsetzen, etwa den Austausch von Fenstern oder die Dämmung einzelner Bauteile, ohne ein Effizienzhaus zu erreichen, greift KfW 261 nicht. In diesem Fall kommen andere Förderprogramme, zum Beispiel BAFA-Zuschüsse, infrage.
  • Photovoltaikanlagen mit Netzeinspeisung
    PV-Anlagen, die Strom ins Netz einspeisen, sind nicht Bestandteil von KfW 261. Diese Maßnahmen werden über separate Förderprogramme unterstützt.
  • Fossile Heizsysteme
    Heizungen auf Basis von Öl oder Gas sind ausgeschlossen. KfW 261 fördert ausschließlich Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien.

Wichtig für Ihre Planung: Wenn Ihr Vorhaben nicht auf eine vollständige Effizienzhaus-Sanierung abzielt oder fossile Technik einsetzt, ist KfW 261 nicht das richtige Förderprogramm. In solchen Fällen sollten Sie frühzeitig prüfen, welche alternativen Förderungen für Ihr Projekt besser passen.

Technische Mindestanforderungen (BEG WG)

Damit Sie die KfW-261-Konditionen nutzen können, muss Ihre Sanierung die technischen Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) erfüllen. Diese Anforderungen legen verbindlich fest, wann Ihr Gebäude als Effizienzhaus gilt und damit förderfähig ist.

Anforderungen Was das für Ihr Projekt bedeutet
Effizienzhaus-Standard Das sanierte Wohngebäude muss mindestens Effizienzhaus 85 erreichen. Förderfähig sind auch bessere Standards bis Effizienzhaus 40. Für Baudenkmal gilt die Sonderstufe Effizienzhaus Denkmal.
Nachweis der Effizienz Die Effizienzhaus-Stufe wird durch einen Energie-Effizienz-Experten berechnet und über die Bestätigung zum Antrag (BzA) nachgewiesen.
Gebäudetyp Es werden ausschließlich Bestandsgebäude gefördert. Der ursprüngliche Bauantrag muss mindestens 5 Jahre zurückliegen. Neubauten sind ausgeschlossen.
Anlagentechnik Förderfähig sind nur Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien, z. B. Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie oder geeignete Fernwärme. Fossile Heizungen sind ausgeschlossen.
EE-Klasse Für die Erneuerbare-Energien-Klasse müssen mindestens 65 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.
NH-Klasse Die Nachhaltigkeits-Klasse erfordert zusätzlich eine QNG-Zertifizierung und die Einhaltung weitergehender Nachhaltigkeitskriterien.
Dämmung & Gebäudehülle Maßnahmen an Fassade, Dach, Fenstern, Kellerdecke und Lüftung müssen die technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG erfüllen (z. B. definierte U-Werte).
Qualitätssicherung Planung, Umsetzung und Abschlussprüfung müssen durch einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten begleitet werden.

Kreditbeträge und Tilgungszuschüsse im Detail

Mit KfW 261 finanzieren Sie Ihre Effizienzhaus-Sanierung über einen zinsgünstigen Kredit und reduzieren Ihre Rückzahlung durch einen Tilgungszuschuss. Wie hoch Ihr finanzieller Vorteil ausfällt, hängt direkt vom erreichten Effizienzhaus-Standard und möglichen Bonusstufen ab. Die folgenden Abschnitte zeigen Ihnen konkret, welche Kreditbeträge und Zuschüsse Sie erwarten können.

1. Kreditbeträge je Effizienzhaus-Stufe

Effizienzhaus-Standard Max. Kredit je Wohneinheit
Effizienzhaus 40–85 bis zu 120.000 €
Effizienzhaus 40–85
mit EE- oder NH-Klasse
bis zu 150.000 €
Effizienzhaus Denkmal bis zu 120.000 €
Effizienzhaus Denkmal
mit EE- oder NH-Klasse
bis zu 150.000 €


Was ist die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE)?

Sie erreichen die EE-Klasse, wenn mindestens 65 % des Wärmebedarfs Ihres Gebäudes aus erneuerbaren Energien gedeckt werden, zum Beispiel durch eine Wärmepumpe, Biomasse oder Solarthermie.

Was ist die Nachhaltigkeits-Klasse (NH)

Die NH-Klasse erhalten Sie, wenn Ihr Gebäude zusätzlich eine QNG-Zertifizierung erfüllt. Diese bewertet unter anderem ökologische Qualität, Ressourcenschonung und Bauausführung.

Wichtig: EE- und NH-Klasse sind nicht kombinierbar. Sie entscheiden sich für eine der beiden Optionen.

2. Tilgungszuschuss nach Effizienzhaus-Standard

Effizienzhaus-Standard Tilgungszuschuss Max. Zuschuss je Wohneinheit
Effizienzhaus 40 20 % bis 24.000 €
Effizienzhaus 55 15 % bis 18.000 €
Effizienzhaus 70 10 % bis 12.000 €
Effizienzhaus 85 & Effizienzhaus Denkmal 5 % bis 6.000 €


3. Zusätzliche Zuschläge (Boni)

Bonus Zusatz-Zuschuss Voraussetzung
EE-Klasse +5 %-Punkte ≥ 65 % erneuerbare Energien
NH-Klasse +5 %-Punkte QNG-Nachhaltigkeitszertifikat
Worst Performing Building (WPB) +10 %-Punkte Gebäude gehört zu schlechtesten 25 %
Serielle Sanierung +15 %-Punkte Industrieell vorgefertigte Sanierung


4. Kreditkonditionen (Beispielübersicht)

Laufzeit Tilgungsfreie Jahre Zinsbindung Effektivzins (ca.)
4–10 Jahre 1–2 Jahre 10 Jahre ca. 2,3 %
11–20 Jahre 1–3 Jahre 10 Jahre ca. 2,9 %
21–30 Jahre 1–5 Jahre 10 Jahre ca. 3,0 %
Endfälliges Darlehen wie Laufzeit ca. 3,1 %


Wichtig
: Die Zinssätze sind abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung und des Finanzierungspartners. Änderungen sind jederzeit möglich.

Die aktuellen KfW 261 Konditionen finden Sie bei der KfW direkt.

5. Zusatzförderung für Begleitmaßnahmen

Leistung Max. Kredit Tilgungszuschuss
Baubegleitung (EFH) 10.000 € 50 % (max. 5.000 €)
Baubegleitung (MFH) 4.000 € je WE 50 % (max. 2.000 € je WE)
Nachhaltigkeitszertifizierung wie Baubegleitung 50 %

Schritt für Schritt zur Förderung – So beantragen Sie KfW 261

Die Förderung im KfW-Programm 261 ist an einen klar definierten Antragsprozess gebunden. Wichtig ist: Sie dürfen erst starten, nachdem der Antrag gestellt wurde. Andernfalls verlieren Sie den Förderanspruch.

1. Energie-Effizienz-Experten beauftragen

Bevor Sie planen oder Angebote einholen, holen Sie einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten mit an Board. Diese Person ist verpflichtend und übernimmt wichtige Aufgaben. Sie analysiert den energetischen Zustand Ihres Gebäudes, entwickelt das Sanierungskonzept, legt die Effizienzhaus-Zielstufe fest und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA). Ohne diese Bestätigung können Sie keinen Förderantrag stellen.

Die Kosten für Planung und Baubegleitung sind förderfähig und werden zu 50 % bezuschusst.

2. Finanzierungspartner wählen und Antrag stellen

Den KfW-Kredit 261 beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner, in der Regel Ihre Hausbank. Gemeinsam mit der BzA reichen Sie dort den Antrag ein. Berücksichtigt werden alle förderfähigen Kosten, darunter Baukosten, Nebenkosten, Baubegleitung und gegebenenfalls Zertifizierungskosten.

Wichtig ist, dass der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie Liefer-, Bau- oder Kaufverträge abschließen. Bereits begonnene Vorhaben sind nicht förderfähig.

Ausnahme bei frühem Planungsdruck

Wenn Sie aus zeitlichen Gründen früh handeln müssen, haben Sie zwei zulässige Optionen:

  • Sie schließen Verträge unter einer aufschiebenden Bedingung ab, die nur bei Förderzusage wirksam wird.
  • Alternativ führen Sie mit Ihrer Bank ein dokumentiertes Beratungsgespräch zur BEG-Förderung. In diesem Fall dürfen Sie Aufträge ausnahmsweise vor der formalen Antragstellung vergeben. Diese Option gilt nicht beim Immobilienkauf (Ersterwerb).

3. Förderzusage und Vertragsabschluss

Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Förderzusage. Erst danach dürfen Sie Bauaufträge verbindlich vergeben oder notarielle Kaufverträge abschließen. Die zugesagten Mittel rufen Sie entweder vollständig oder in Teilbeträgen ab. Der Abruf ist innerhalb von zwölf Monaten möglich und kann auf bis zu 48 Monate verlängert werden.

4. Umsetzung, Nachweis und Tilgungszuschuss

Während der Sanierung begleitet der Energie-Effizienz-Experte die Umsetzung zur Qualitätssicherung. Nach Abschluss aller Maßnahmen erstellt er die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese reichen Sie bei der Bank ein. Der Tilgungszuschuss wird anschließend vom offenen Kreditbetrag abgezogen und reduziert Ihre Rückzahlung.
Beim Kauf eines sanierten Gebäudes übernimmt der Verkäufer oder Bauträger die Ausstellung der BnD und haftet für den zugesicherten Effizienzhaus-Standard.

Nach der finalen Prüfung erhalten Sie den Zuschussbescheid. Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie nur noch die reduzierte Darlehenssumme zurück. Bei einem späteren Verkauf können Sie den Kredit auf den Käufer übertragen oder vorzeitig ablösen.

Hinweis zur Bearbeitungsdauer:
Je nach Auslastung und Komplexität des Vorhabens kann die Bearbeitung mehrere Wochen dauern. Stimmen Sie sich frühzeitig mit Bank und Energie-Effizienz-Experten ab, um Verzögerungen zu vermeiden.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Die KfW-261-Konditionen unterliegen klaren Kombinationsregeln. Grundsätzlich gilt: Eine Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, was kombinierbar ist und was nicht.

Förderkombinationen im Überblick

Förderinstrument Kombination mit KfW 261 Erläuterung
KfW 261 (BEG WG) Zentrale Förderung für Effizienzhaus-Sanierungen
BAFA-Zuschuss (BEG EM) Keine parallele Förderung derselben Maßnahmen oder Kosten
KfW-Ergänzungskredit Nicht kombinierbar mit KfW 261 für identische Vorhaben
KfW-Heizungsförderung Heizungsförderung ist bei Effizienzhaus-Sanierung bereits enthalten
Steuerbonus (§ 35c EStG) Entweder KfW/BAFA oder Steuerbonus pro Maßnahme
Regionale Förderprogramme ✔️ Möglich, sofern andere Kosten gefördert werden
Kommunale Zuschüsse ✔️ Zulässig bei Einhaltung der Förderobergrenzen
PV-Förderung (separat) ✔️ Wenn PV nicht Teil der KfW-261-Maßnahmen ist


Diese Kombinationsregeln müssen Sie beachten

Damit Sie keine Fördermittel verlieren, sollten Sie die folgenden Regeln bei der Kombination von KfW 261 mit anderen Förderungen strikt einhalten:

  • Keine Doppelförderung derselben Kosten
    Sie dürfen jede Sanierungskostenposition nur einmal öffentlich fördern lassen. Eine Aufteilung in Material- und Lohnkosten, um verschiedene Förderungen zu kombinieren, ist nicht zulässig.
  • Steuerbonus entfällt bei KfW 261
    Nutzen Sie KfW 261, können Sie für diese Maßnahme keinen Steuerbonus nach § 35c EStG geltend machen. Sie müssen sich pro Maßnahme klar entscheiden: Förderkredit oder Steuerbonus.
  • BAFA nur bei klar getrennten Vorhaben
    Eine Kombination mit BAFA-Förderungen ist nur möglich, wenn die Maßnahmen zeitlich und technisch eindeutig getrennt sind. Beispiel: Zuerst einzelne Maßnahmen mit BAFA, später eine eigenständige Effizienzhaus-Sanierung. Diese Trennung erfordert eine präzise Planung.
  • Regionale Förderprogramme sind ergänzend möglich
    Förderungen von Ländern oder Kommunen können Sie einsetzen, wenn sie andere Kosten abdecken, etwa eine Photovoltaikanlage oder quartiersbezogene Maßnahmen.
  • Maximale Förderquote von 60 % beachten
    Die Summe aller öffentlichen Fördermittel darf höchstens 60 % der förderfähigen Kosten betragen. Wird diese Grenze überschritten, kürzt die KfW den Zuschuss automatisch.

Was das für Sie bedeutet:
Für jede Maßnahme gilt: entweder Förderkredit oder Steuerbonus. Kombinationen sind möglich, aber nur bei sauberer Trennung der Kosten und klarer Förderstrategie. Gerade bei größeren Sanierungsprojekten entscheidet diese Planung darüber, ob Sie mehrere tausend Euro mehr oder weniger Förderung erhalten.

Mit fachlicher Begleitung die KfW-Förderung optimal nutzen

Die KfW-261-Konditionen bieten hohe finanzielle Vorteile, setzen jedoch eine saubere technische Planung, eine korrekte Antragstellung und die richtige zeitliche Abfolge voraus. Förderkürzungen entstehen meist nicht durch fehlende Förderfähigkeit, sondern durch falsche Entscheidungen im Ablauf oder unklare Zuständigkeiten.

Wenn Sie frühzeitig einen erfahrenen Energieexperten einbinden, vermeiden Sie diese Risiken. Von der realistischen Festlegung der Effizienzhaus-Zielstufe über die vollständige Antragstellung bis zur fachlichen Begleitung der Umsetzung stellen Sie sicher, dass alle Anforderungen eingehalten werden und der Tilgungszuschuss vollständig greift.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess: technisch fundiert, förderkonform und mit klarem Blick auf Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit. So wird aus KfW 261 ein planbares Sanierungsprojekt mit verlässlichen Konditionen und ohne vermeidbare Förderverluste.

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FAQ

Was sind die wichtigsten Konditionen im KfW-Programm 261?

KfW 261 bietet zinsgünstige Kredite bis zu 120.000 € bzw. 150.000 € je Wohneinheit sowie Tilgungszuschüsse von 5 % bis maximal 45 %, abhängig vom Effizienzhaus-Standard und möglichen Boni.

Wie hoch ist der Tilgungszuschuss bei KfW 261?

Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Effizienzhaus-Stufe zwischen 5 % (EH 85) und 20 % (EH 40). Mit EE-, NH-, WPB- oder serieller-Sanierungs-Bonus sind bis zu 45 % möglich.

Welche Effizienzhaus-Stufen sind förderfähig?

Förderfähig sind Effizienzhaus 85, 70, 55 und 40 sowie Effizienzhaus Denkmal.

Wer ist antragsberechtigt für KfW 261?

Antragsberechtigt sind private Eigentümer, WEGs, Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Kommunen, Investoren und weitere juristische Personen mit Wohngebäuden im Bestand.

Muss ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden werden?

Ja. Ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte ist verpflichtend und Voraussetzung für Antrag, Nachweise und Auszahlung des Tilgungszuschusses.

Wann muss der Antrag für KfW 261 gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Bereits begonnene oder beauftragte Maßnahmen sind nicht förderfähig.

Ist KfW 261 mit BAFA oder dem Steuerbonus kombinierbar?

Nein, nicht für dieselben Kosten. Pro Maßnahme ist entweder KfW/BAFA-Förderung oder der Steuerbonus (§ 35c EStG) möglich.

Wie werden Zinsen und Laufzeiten geregelt?

Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre mit bis zu 5 tilgungsfreien Jahren. Zinssätze sind programmgesteuert und abhängig von Laufzeit und Zinsbindung.

Wann wird der Tilgungszuschuss ausgezahlt?

Nach Abschluss der Sanierung und Einreichung der Bestätigung nach Durchführung (BnD). Der Zuschuss wird vom Kreditbetrag abgezogen, nicht ausgezahlt.

Lohnt sich KfW 261 für Mehrfamilienhäuser?

Ja. Durch die Förderung pro Wohneinheit und hohe Zuschüsse ist KfW 261 besonders für Mehrfamilienhäuser und größere Bestände wirtschaftlich attraktiv.

06.01.2026
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